Annahmeverzugsvergütung bei unwirksamer Kündigung: Strenge Vorgaben für Arbeitgeber
(Urteil vom 24. Januar 2024, 5 AZR 331/22)
Das BAG entschied in einem Fall, dass ein Arbeitgeber Annahmeverzugsvergütung leisten muss, wenn eine Kündigung als unwirksam erklärt wird – selbst wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit eine andere zumutbare Beschäftigung böswillig abgelehnt hat. In diesem Fall erhielt die Klägerin Lohnnachzahlungen, obwohl sie sich nicht aktiv um eine neue Anstellung bemüht hatte. Dieses Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an Arbeitgeber, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Kündigungen geht, und unterstreicht die Wichtigkeit, bei Kündigungen besonders sorgfältig vorzugehen.