Betreuungsunterhalt bei neuer Partnerschaft: BGH klärt Ansprüche geschiedener Ehegatten
(Urteil vom 29. August 2023, XII ZR 178/22)
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein geschiedener Ehegatte auch dann Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat, wenn er in einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, solange er das gemeinsame Kind betreut. In dem verhandelten Fall ging es um die Frage, ob der Anspruch auf Betreuungsunterhalt entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Partner in einer neuen Beziehung lebt. Der BGH stellte klar, dass das bloße Vorhandensein einer neuen Partnerschaft den Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht automatisch beendet, sofern das betreute Kind weiterhin im Mittelpunkt steht. Dieses Urteil stärkt die finanzielle Absicherung von betreuenden Elternteilen nach einer Scheidung.