Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: BGH bestätigt Nutzung im Zivilprozess
(Urteil vom 28. Juli 2023, VI ZR 357/22)
Der BGH hat erneut bestätigt, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel in Zivilprozessen genutzt werden dürfen. Im verhandelten Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem eine Dashcam-Aufnahme die Schuldfrage klären konnte. Das Gericht entschied, dass die Nutzung solcher Aufnahmen zulässig ist, wenn sie zur Wahrheitsfindung beitragen und keine schwerwiegenden Datenschutzbedenken bestehen. Diese Entscheidung bringt mehr Klarheit für Autofahrer, die Dashcams verwenden, und gibt Sicherheit, dass solche Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel anerkannt werden können.