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Ehegattenunterhalt bei kurzer Ehe: BGH bestätigt zeitliche Begrenzung

(Urteil vom 9. November 2023, XII ZR 321/22)

In einem wichtigen Urteil hat der BGH entschieden, dass der Unterhaltsanspruch bei kurzen Ehen zeitlich begrenzt werden kann. Im verhandelten Fall war die Ehe nach nur zwei Jahren geschieden worden, und der unterhaltsberechtigte Ehepartner forderte dennoch dauerhaften Unterhalt. Der BGH stellte jedoch klar, dass bei kurzen Ehen der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet werden darf, insbesondere wenn keine gemeinsamen Kinder existieren oder keine besonderen Gründe für eine dauerhafte Unterhaltsverpflichtung vorliegen. Dieses Urteil gibt Klarheit darüber, dass der Ehegattenunterhalt nicht automatisch dauerhaft geleistet werden muss, sondern an die Umstände der Ehe angepasst wird.