Eigenbedarfskündigung trotz Zweitwohnung: BGH setzt strenge Maßstäbe
(Urteil vom 27. September 2023, VIII ZR 124/22)
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass eine Eigenbedarfskündigung nur dann wirksam ist, wenn der Vermieter tatsächlich eine ernsthafte Absicht zur Eigennutzung der Wohnung hat. Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, obwohl er bereits eine Zweitwohnung in derselben Stadt besaß. Der BGH entschied, dass die Kündigung unwirksam sei, da der Vermieter nicht glaubhaft machen konnte, warum er die vermietete Wohnung zusätzlich zur Verfügung benötigte. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Vermieter ihre Eigenbedarfskündigung gut begründen müssen, um rechtlichen Bestand zu haben.