Einladungspflicht für schwerbehinderte Bewerber: Diskriminierung vermeiden
(Urteil vom 7. Juli 2022, 8 AZR 388/21)
In einem wichtigen Urteil hat das BAG entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern diese die Mindestanforderungen der Stelle erfüllen. Wird diese Pflicht ignoriert, kann dies eine Diskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Das Gericht betonte die Bedeutung von Transparenz und Fairness im Bewerbungsprozess und stärkte damit die Rechte schwerbehinderter Personen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie diskriminierungsfreie Verfahren anwenden, um Chancengleichheit zu gewährleisten.