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Enterbung aus moralischen Gründen: Wann ist sie rechtlich zulässig?

(OLG Stuttgart, Urteil vom 23. August 2023, 20 U 455/22)

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in einem Fall, bei dem der Erblasser seinen Sohn aufgrund eines familiären Zerwürfnisses enterbt hatte. Der Sohn klagte auf seinen Pflichtteil und argumentierte, dass die Enterbung aus moralischen Gründen nicht gerechtfertigt sei. Das OLG stellte klar, dass eine Enterbung in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die das familiäre Vertrauensverhältnis zerstört haben. Dennoch behielt der Sohn in diesem Fall seinen Pflichtteilsanspruch, da die Enterbung keinen rechtlichen Grund gemäß § 2333 BGB erfüllte. Dieses Urteil unterstreicht, dass moralische Gründe allein keine ausreichende Grundlage für eine vollständige Enterbung darstellen.