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Entgeltfortzahlung bei Quarantäne: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte

(Urteil vom 10. Mai 2023, 5 AZR 234/23)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine SARS-CoV-2-Infektion als Krankheit im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) anzusehen ist. Damit wurde klargestellt, dass Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie aufgrund einer behördlichen Quarantäneanordnung arbeitsunfähig sind. Im verhandelten Fall sprach das Gericht dem Kläger Entgeltfortzahlung für die Dauer seiner Quarantäne zu. Mit diesem Urteil stärkt das BAG die Rechte von Arbeitnehmern, die wegen pandemiebedingter Maßnahmen nicht zur Arbeit erscheinen können, und schafft mehr Klarheit im Umgang mit solchen Situationen.