Führerscheinentzug nach Drogenkonsum: BVerwG verschärft Anforderungen
(Urteil vom 15. September 2023, 3 C 104/22)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer wichtigen Entscheidung klargestellt, dass der Führerschein auch dann entzogen werden kann, wenn nur einmaliger Drogenkonsum nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob der Fahrer aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat. Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, bei dem Drogenkonsum nachgewiesen wurde, obwohl er nicht während einer Fahrt unter dem Einfluss stand. Das BVerwG stellte fest, dass bereits der einmalige Konsum von Drogen zur Annahme mangelnder Fahreignung führen kann, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Dieses Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an die Fahreignung und die hohen Sicherheitsstandards im Straßenverkehr.