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Gemeinsames Sorgerecht trotz fehlender Kommunikation: OLG Karlsruhe stärkt Elternrechte

(Urteil vom 5. Juni 2023, 2 UF 23/22)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass auch bei erheblichen Kommunikationsproblemen zwischen den Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleiben kann, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. In dem verhandelten Fall hatte ein Elternteil beantragt, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, weil die Kommunikation mit dem anderen Elternteil stark beeinträchtigt war. Das OLG entschied jedoch, dass Kommunikationsprobleme allein nicht ausreichen, um das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Elternrechte nur eingeschränkt werden dürfen, wenn es zwingende Gründe im Sinne des Kindeswohls gibt.