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Handy am Steuer: OLG Hamm erweitert den Begriff der „Nutzung“

(Urteil vom 2. Juni 2023, 3 Ss OWi 345/23)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem neuen Urteil entschieden, dass bereits das Halten eines Handys während der Fahrt als Nutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Handy in der Hand gehalten, ohne es aktiv zu bedienen. Das OLG stellte jedoch klar, dass das bloße Halten während der Fahrt als Verstoß gegen das Handyverbot gilt, da es die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen kann. Dieses Urteil zeigt, dass Verkehrsteilnehmer sehr vorsichtig im Umgang mit mobilen Geräten sein müssen, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.