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Haustierhaltung in Mietwohnungen: OLG München stärkt das Recht auf Hundehaltung

(Urteil vom 5. Juli 2023, 20 U 314/23)

Das Oberlandesgericht München entschied, dass Vermieter die Haltung von Haustieren nicht pauschal verbieten können, sondern im Einzelfall abwägen müssen, ob die Tierhaltung das Mietverhältnis beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung untersagt, obwohl der Mieter nachweisen konnte, dass das Tier keine Probleme verursacht. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters und stellte klar, dass Haustierverbote nicht willkürlich verhängt werden dürfen. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Mietern, die Tiere halten möchten, und stellt sicher, dass Tierverbote nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.