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Kein Schmerzensgeld bei Bagatellschäden: OLG Nürnberg präzisiert Schmerzgrenze

(Urteil vom 22. Oktober 2023, 13 U 89/23)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei leichten Bagatellschäden nach Verkehrsunfällen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. In dem verhandelten Fall forderte ein Unfallopfer Schmerzensgeld, obwohl lediglich minimale Verletzungen ohne langfristige Auswirkungen entstanden waren. Das OLG stellte klar, dass Schmerzensgeld nur bei nachweislich erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zugesprochen werden kann. Diese Entscheidung setzt eine klare Grenze für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und zeigt, dass Bagatellschäden nicht automatisch zu finanziellen Ansprüchen führen.