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Kindeswohl bei Umgangsrecht: OLG Frankfurt setzt klare Grenzen

(Urteil vom 15. März 2023, 5 UF 432/22)

Das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen das Umgangsrecht eines Elternteils zum Wohl des Kindes eingeschränkt werden kann. In dem Fall wollte ein Vater, der aufgrund von psychischen Problemen auffällig geworden war, uneingeschränkten Umgang mit seinem Kind. Das OLG entschied, dass das Kindeswohl Vorrang hat und das Umgangsrecht nur dann vollständig gewährt werden kann, wenn keine Gefährdung des Kindes vorliegt. Das Gericht ordnete an, dass der Umgang nur in begleiteter Form und unter strengen Auflagen stattfinden dürfe. Diese Entscheidung zeigt, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht und Umgangsrechte eingeschränkt werden können, wenn Risiken bestehen.