Mietminderung wegen Baulärm: BGH stärkt Rechte der Mieter
(Urteil vom 12. Juli 2023, VIII ZR 34/22)
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Mieter auch dann eine Mietminderung geltend machen können, wenn der Baulärm von einem Nachbargrundstück stammt und nicht direkt vom Vermieter verursacht wurde. Im verhandelten Fall fühlte sich ein Mieter durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück erheblich gestört und minderte die Miete. Der BGH stellte klar, dass Mieter auch bei Beeinträchtigungen von außen einen Anspruch auf Mietminderung haben, sofern die Störungen erheblich sind. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Mietern und stellt sicher, dass sie vor unzumutbaren Lärmbelästigungen geschützt sind, unabhängig davon, wer die Bauarbeiten veranlasst.