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Pflichtteilsergänzungsanspruch nach Schenkung: BGH stärkt Rechte von Pflichtteilsberechtigten

(Urteil vom 12. April 2023, IV ZR 176/22)

In einer wichtigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Schenkungen des Erblassers, die innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod erfolgt sind, in die Berechnung des Pflichtteils mit einbezogen werden können. Im verhandelten Fall hatte der Erblasser seiner Ehefrau kurz vor seinem Tod ein großes Vermögen übertragen, was den Pflichtteilsanspruch der Kinder stark gemindert hätte. Der BGH stellte jedoch fest, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB greift, da es sich um eine Schenkung innerhalb der Frist handelte. Diese Entscheidung schützt Pflichtteilsberechtigte vor einer Umgehung durch großzügige Schenkungen kurz vor dem Tod.