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Räuberischer Diebstahl vs. Schwere räuberische Erpressung: BGH klärt Abgrenzung

(Urteil vom 22. Februar 2023, 5 StR 240/22)

In einem weiteren Urteil setzte sich der BGH mit der Unterscheidung zwischen räuberischem Diebstahl (§ 252 StGB) und schwerer räuberischer Erpressung (§ 255 StGB) auseinander. Der Angeklagte hatte einen Diebstahl begangen und danach Gewalt angewendet, um die Beute zu sichern. Der BGH stellte klar, dass es entscheidend ist, wann die Gewalt ausgeübt wird: Dient die Gewalt dazu, den bereits erbeuteten Gegenstand zu sichern, handelt es sich um räuberischen Diebstahl. Wird sie jedoch eingesetzt, um das Opfer zur Herausgabe von Wertgegenständen zu zwingen, liegt eine schwere räuberische Erpressung vor.