Raub mit ungewöhnlichen Mitteln: Luftpumpe als Drohwerkzeug
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Kann eine Luftpumpe als Bedrohungsmittel in einem Raub verwendet werden? Der Bundesgerichtshof musste diese Frage klären und entschied, dass dies durchaus möglich ist. In dem verhandelten Fall nutzte der Angeklagte eine Luftpumpe, um sein Opfer einzuschüchtern und so einen Raub zu begehen. Der BGH beurteilte die Situation dahingehend, dass eine Luftpumpe als Drohmittel ausreichen kann, wenn das Opfer dadurch ernsthaft um seine Sicherheit fürchtet. Entscheidend ist dabei der sogenannte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Drohwerkzeugs und der Wegnahme des Gegenstands.