Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung: BGH klärt Ansprüche
(Urteil vom 16. August 2023, VIII ZR 84/22)
Der BGH hat in einem wichtigen Urteil entschieden, dass Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, nicht verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, es sei denn, sie haben eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter von einem Mieter, der beim Einzug keine Renovierungspflichten übernommen hatte, die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangt. Der BGH stellte jedoch fest, dass solche Verpflichtungen nur bei einer klaren vertraglichen Regelung bestehen. Dieses Urteil schafft mehr Klarheit für Mieter und Vermieter und schützt Mieter vor unrechtmäßigen Forderungen.