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Schusswaffengebrauch in Notwehr: Wann wird es unverhältnismäßig?

(BGH, Urteil vom 25. Oktober 2023, 3 StR 111/23)

Der BGH musste sich in einem aktuellen Fall mit der strafrechtlichen Bewertung eines Schusswaffengebrauchs in einer vermeintlichen Notwehrsituation auseinandersetzen. Nach einem verbalen Streit schoss der Angeklagte mehrmals auf sein Opfer. Während der erste Schuss als gerechtfertigte Notwehr eingestuft wurde, kam der BGH zu dem Schluss, dass der zweite Schuss unverhältnismäßig war. Da die Gefahr bereits durch den ersten Schuss abgewendet wurde, hätte der zweite Schuss nicht mehr als erforderlich gegolten. Somit konnte der Angeklagte sich nicht vollständig auf Notwehr berufen.