Testamentarische Erbeinsetzung und Heimvertrag: Wer haftet für Pflegekosten?
(OLG München, Urteil vom 7. Juni 2023, 33 U 1234/22)
Das Oberlandesgericht München entschied, dass Erben, die testamentarisch als Alleinerben eingesetzt wurden, auch für die Schulden des Erblassers haften – dazu zählen auch noch offene Pflegekosten. Im vorliegenden Fall hatte die Erbin den Heimvertrag ihres Vaters nach seinem Tod nicht gekündigt, wodurch weitere Kosten entstanden. Das Gericht entschied, dass die Erbin für diese nach dem Tod angefallenen Forderungen haftet, da sie das Erbe nicht ausgeschlagen hatte und der Heimvertrag fortgeführt wurde. Dieses Urteil verdeutlicht die Verantwortung von Erben und zeigt, wie wichtig es ist, sich nach dem Erbfall um bestehende Verträge zu kümmern.