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Totschlag durch Unterlassen nach exzessiver Sauftour

(BGH, Urteil vom 8. März 2023, 4 StR 388/22)

In einem tragischen Fall entschied der BGH über die Verantwortung einer Gruppe von Freunden, die nach einer durchzechten Nacht einen von ihnen hilflos zurückgelassen hatten. Der stark alkoholisierte Freund verlor das Bewusstsein und starb schließlich, nachdem die anderen es unterließen, rechtzeitig Hilfe zu rufen. Der BGH urteilte, dass die Freunde durch dieses Unterlassen den Tod des Mannes mitverschuldeten und sie daher wegen Totschlags durch Unterlassen gemäß § 13 StGB in Verbindung mit § 212 StGB verurteilt wurden. Das Gericht betonte, dass in solchen Situationen eine Garantenstellung der Freunde besteht, die sie zur Hilfeleistung verpflichtet.