Unterhaltsberechnung bei Mehrbedarf: BGH klärt Berücksichtigung von Schulkosten
(Urteil vom 10. Februar 2023, XII ZR 26/22)
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Schulkosten als Mehrbedarf bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob private Schulgebühren, die ein Elternteil für sein Kind zahlt, auf den Kindesunterhalt angerechnet werden können. Der BGH entschied, dass solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zum Mehrbedarf gehören und somit zusätzlich zum regulären Unterhalt von beiden Elternteilen getragen werden müssen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Kindern, die besondere Bildungsbedarfe haben, und stellt sicher, dass die Kosten gerecht verteilt werden.