Urkundenfälschung und Betrug bei der Beihilfestelle: Strenge Maßstäbe des BGH
(Urteil vom 21. Juni 2023, 4 StR 67/22)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Einreichung gefälschter Arztrechnungen und Rezepte bei einer Beihilfestelle scharf verurteilt. In dem Fall hatte der Angeklagte manipulierte Kopien von insgesamt 102 Dokumenten eingereicht, um so ungerechtfertigte Beihilfezahlungen in Höhe von 23.668 Euro zu erlangen. Der BGH stellte klar, dass auch manipulierte Kopien als unechte Urkunden im Sinne des § 267 StGB (Urkundenfälschung) gewertet werden. Zudem erfüllt diese Handlung den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Dieses Urteil verdeutlicht die strikten Anforderungen an die Echtheit von Dokumenten im Rechtsverkehr und die ernsthaften Konsequenzen bei Täuschungsversuchen.