Urlaubsanspruch trotz unbezahltem Urlaub: BAG schützt Arbeitnehmerrechte
(Urteil vom 20. Dezember 2022, 9 AZR 245/21)
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nicht verlieren, selbst wenn sie längere Zeiträume unbezahlten Urlaub in Anspruch genommen haben. Im vorliegenden Fall argumentierte der Arbeitgeber, dass kein Anspruch auf Erholungsurlaub bestünde, da der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub genommen hatte. Das BAG stellte jedoch klar, dass der Urlaubsanspruch weiterhin besteht, unabhängig von der Dauer des unbezahlten Urlaubs. Dieses Urteil betont die Bedeutung des Urlaubsrechts und schützt die Erholungsansprüche von Arbeitnehmern.