Skip to main content

Autor: Ioanna Zikidou

Kein Schmerzensgeld bei Bagatellschäden: OLG Nürnberg präzisiert Schmerzgrenze

(Urteil vom 22. Oktober 2023, 13 U 89/23)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei leichten Bagatellschäden nach Verkehrsunfällen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. In dem verhandelten Fall forderte ein Unfallopfer Schmerzensgeld, obwohl lediglich minimale Verletzungen ohne langfristige Auswirkungen entstanden waren. Das OLG stellte klar, dass Schmerzensgeld nur bei nachweislich erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zugesprochen werden kann. Diese Entscheidung setzt eine klare Grenze für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und zeigt, dass Bagatellschäden nicht automatisch zu finanziellen Ansprüchen führen.

Kein Schmerzensgeld bei Bagatellschäden: OLG Nürnberg präzisiert Schmerzgrenze

(Urteil vom 22. Oktober 2023, 13 U 89/23)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei leichten Bagatellschäden nach Verkehrsunfällen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. In dem verhandelten Fall forderte ein Unfallopfer Schmerzensgeld, obwohl lediglich minimale Verletzungen ohne langfristige Auswirkungen entstanden waren. Das OLG stellte klar, dass Schmerzensgeld nur bei nachweislich erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zugesprochen werden kann. Diese Entscheidung setzt eine klare Grenze für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und zeigt, dass Bagatellschäden nicht automatisch zu finanziellen Ansprüchen führen.

Führerscheinentzug nach Drogenkonsum: BVerwG verschärft Anforderungen

(Urteil vom 15. September 2023, 3 C 104/22)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer wichtigen Entscheidung klargestellt, dass der Führerschein auch dann entzogen werden kann, wenn nur einmaliger Drogenkonsum nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob der Fahrer aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat. Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, bei dem Drogenkonsum nachgewiesen wurde, obwohl er nicht während einer Fahrt unter dem Einfluss stand. Das BVerwG stellte fest, dass bereits der einmalige Konsum von Drogen zur Annahme mangelnder Fahreignung führen kann, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Dieses Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an die Fahreignung und die hohen Sicherheitsstandards im Straßenverkehr.

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: BGH bestätigt Nutzung im Zivilprozess

(Urteil vom 28. Juli 2023, VI ZR 357/22)

Der BGH hat erneut bestätigt, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel in Zivilprozessen genutzt werden dürfen. Im verhandelten Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem eine Dashcam-Aufnahme die Schuldfrage klären konnte. Das Gericht entschied, dass die Nutzung solcher Aufnahmen zulässig ist, wenn sie zur Wahrheitsfindung beitragen und keine schwerwiegenden Datenschutzbedenken bestehen. Diese Entscheidung bringt mehr Klarheit für Autofahrer, die Dashcams verwenden, und gibt Sicherheit, dass solche Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel anerkannt werden können.

Handy am Steuer: OLG Hamm erweitert den Begriff der „Nutzung“

(Urteil vom 2. Juni 2023, 3 Ss OWi 345/23)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem neuen Urteil entschieden, dass bereits das Halten eines Handys während der Fahrt als Nutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Handy in der Hand gehalten, ohne es aktiv zu bedienen. Das OLG stellte jedoch klar, dass das bloße Halten während der Fahrt als Verstoß gegen das Handyverbot gilt, da es die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen kann. Dieses Urteil zeigt, dass Verkehrsteilnehmer sehr vorsichtig im Umgang mit mobilen Geräten sein müssen, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Fahrverbot trotz geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung: BGH betont Gefährdungspotenzial

(Urteil vom 14. Mai 2023, 4 StR 112/23)

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn die Situation besonders gefährlich war. Im verhandelten Fall war der Fahrer nur knapp über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs, dennoch kam es zu einer gefährlichen Situation an einer Kreuzung. Der BGH entschied, dass in solchen Fällen die konkrete Gefährdungslage entscheidend ist und ein Fahrverbot gerechtfertigt sein kann, auch wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung gering war. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit mit äußerster Vorsicht handeln müssen, um andere nicht zu gefährden.

Totschlag durch Unterlassen nach exzessiver Sauftour

(BGH, Urteil vom 8. März 2023, 4 StR 388/22)

In einem tragischen Fall entschied der BGH über die Verantwortung einer Gruppe von Freunden, die nach einer durchzechten Nacht einen von ihnen hilflos zurückgelassen hatten. Der stark alkoholisierte Freund verlor das Bewusstsein und starb schließlich, nachdem die anderen es unterließen, rechtzeitig Hilfe zu rufen. Der BGH urteilte, dass die Freunde durch dieses Unterlassen den Tod des Mannes mitverschuldeten und sie daher wegen Totschlags durch Unterlassen gemäß § 13 StGB in Verbindung mit § 212 StGB verurteilt wurden. Das Gericht betonte, dass in solchen Situationen eine Garantenstellung der Freunde besteht, die sie zur Hilfeleistung verpflichtet.

Schusswaffengebrauch in Notwehr: Wann wird es unverhältnismäßig?

(BGH, Urteil vom 25. Oktober 2023, 3 StR 111/23)

Der BGH musste sich in einem aktuellen Fall mit der strafrechtlichen Bewertung eines Schusswaffengebrauchs in einer vermeintlichen Notwehrsituation auseinandersetzen. Nach einem verbalen Streit schoss der Angeklagte mehrmals auf sein Opfer. Während der erste Schuss als gerechtfertigte Notwehr eingestuft wurde, kam der BGH zu dem Schluss, dass der zweite Schuss unverhältnismäßig war. Da die Gefahr bereits durch den ersten Schuss abgewendet wurde, hätte der zweite Schuss nicht mehr als erforderlich gegolten. Somit konnte der Angeklagte sich nicht vollständig auf Notwehr berufen.

Räuberischer Diebstahl vs. Schwere räuberische Erpressung: BGH klärt Abgrenzung

(Urteil vom 22. Februar 2023, 5 StR 240/22)

In einem weiteren Urteil setzte sich der BGH mit der Unterscheidung zwischen räuberischem Diebstahl (§ 252 StGB) und schwerer räuberischer Erpressung (§ 255 StGB) auseinander. Der Angeklagte hatte einen Diebstahl begangen und danach Gewalt angewendet, um die Beute zu sichern. Der BGH stellte klar, dass es entscheidend ist, wann die Gewalt ausgeübt wird: Dient die Gewalt dazu, den bereits erbeuteten Gegenstand zu sichern, handelt es sich um räuberischen Diebstahl. Wird sie jedoch eingesetzt, um das Opfer zur Herausgabe von Wertgegenständen zu zwingen, liegt eine schwere räuberische Erpressung vor.

Raub mit ungewöhnlichen Mitteln: Luftpumpe als Drohwerkzeug

c

Kann eine Luftpumpe als Bedrohungsmittel in einem Raub verwendet werden? Der Bundesgerichtshof musste diese Frage klären und entschied, dass dies durchaus möglich ist. In dem verhandelten Fall nutzte der Angeklagte eine Luftpumpe, um sein Opfer einzuschüchtern und so einen Raub zu begehen. Der BGH beurteilte die Situation dahingehend, dass eine Luftpumpe als Drohmittel ausreichen kann, wenn das Opfer dadurch ernsthaft um seine Sicherheit fürchtet. Entscheidend ist dabei der sogenannte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Drohwerkzeugs und der Wegnahme des Gegenstands.