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Ihre Rechtsanwälte für Bußgeld und Ordnungs­widrigkeiten im Raum Kirchheim Teck

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn das Ordnungsrecht verletzt wurde und der Verstoß mit einem Bußgeld geahndet wird. Hier besteht noch einmal ein Unterschied zu einer Straftat. Ordnungswidrigkeiten können aus Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit passieren. Das Falschparken, die Lärmbelästigung oder das gedankenlose Wegwerfen einer brennenden Zigarette gehören dazu. Vor allem im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Rechtsmittel einzusetzen. Als Ihr Rechtsanwalt für Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten im Raum Kirchheim/Teck stehen wir Ihnen bei einem Bußgeldbescheid zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung und umfassende Unterstützung.
Ordnungs­widrigkeiten und Bußgeld­bescheide
Die Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, bei der ein Bußgeld fällig wird. Sie gehört zu den leichten Rechtsverstößen und wird als geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz betrachtet. Die Folge ist häufig ein Bußgeldverfahren, das eine Geldbuße festlegt. Im Straßenverkehr kommen in einigen Fällen auch Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) hinzu. Die zuständige Verwaltungsbehörde übernimmt die Verfolgung im Auftrag der Stadt, der Gemeinde oder des jeweiligen Landkreises. Die Ermittlung erfolgt durch die Polizei.

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Ob Kündigung, Arbeitsvertrag, Urlaubsregelung oder Betriebsrat: Unsere erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler und Kollegen stehen Ihnen in allen Fragen des Bußgeld und Ordnungs­widrigkeiten im Raum Kirchheim Teck kompetent zur Seite.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, klaren Einschätzungen und lösungsorientierter Beratung – individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Typische Ordnungs­widrigkeiten im Straßenverkehr sind unter anderem:

  • Park- und Halteverstoß
  • Telefonieren mit dem Handy am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstoß
  • Abgelaufener TÜV

Bei allen Ordnungswidrigkeiten ist es wichtig, vorab die Rechtmäßigkeit des Bescheids zu prüfen. Da es sich um Behördenentscheidungen und Verwaltungsverfahren handelt, können immer Fehler auftreten. Als Rechtsanwalt für Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten im Raum Kirchheim/Teck sind wir Ihr professioneller Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen die umfassende Beratung und können bei einem ungerechtfertigten Bußgeldbescheid die notwendigen Schritte einleiten. Wir überprüfen, ob der Bescheid rechtmäßig ist und vertreten Ihre Interessen bei Bedarf auch vor Gericht. Unser Ziel ist es, die Reduzierung oder die vollständige Aufhebung Ihres Bußgeldes zu bewirken.

Was umfasst das Ordnungs­widrigkeitenrecht?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört zum Verwaltungsrecht und umfasst weniger schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften. Für diese erfolgen keine strafrechtlichen Konsequenzen, stattdessen werden sie mit einem Bußgeld geahndet. Dazu gehören sowohl fahrlässige als auch vorsätzliche Verstöße, die die jeweilige Höhe des Bußgeldes festlegen. In bestimmten Situationen wird ein Bußgeldverfahren auch eingeleitet, wenn es zum Versuch einer Ordnungswidrigkeit kommt.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist geregelt, dass die Behörden gegen leichtere Verstöße vorgehen können. Dadurch sollen die Gerichte entlastet werden, während auch die Bearbeitung schneller und flexibler erfolgt. Als Rechtsanwalt für Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten im Raum Kirchheim/Teck erhalten Sie von uns eine gezielte Rechtsberatung und Unterstützung. Mit einer Prüfung der Rechts- und Beweislage und einer gezielten Analyse der Vorwürfe entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um die Auswirkungen einer Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu minimieren.

Wie verläuft ein Bußgeld­verfahren?

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, trifft ein offizieller Bußgeldbescheid etwa zwei bis vier Wochen später per Post bei Ihnen ein. Ebenso ist es möglich, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens erfolgt, wenn ein Verstoß vorlag und das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde. Sobald Ihnen der Bußgeldbescheid zugesendet wurde und Sie diesen anzweifeln und Einspruch erheben möchten, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie haben die Möglichkeit, die Fragen zum Tatbestand freiwillig zu beantworten oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Unsere Kanzlei in Raum Kirchheim/Teck prüft, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bescheid lohnt.

Was bringt ein Anwalt bei einer Ordnungs­widrigkeit mit Bußgeld?

Viele Menschen reagieren bei einem Bußgeldbescheid zwar verärgert, zahlen diesen jedoch, um die Sache schnell zu erledigen. Tatsächlich haben Sie aber immer die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Die Frist beträgt nach Eingang des Bescheids 14 Tage. Verstreicht die Frist, gilt der Bescheid als bestandskräftig und Sie müssen die Geldbuße bezahlen. Empfehlenswert ist es, einen Anwalt hinzuzuziehen, um den Bußgeldbescheid auf Formfehler zu prüfen. Aber auch, wenn der Bescheid für Sie inakzeptabel ist oder wenn er eine hohe finanzielle Belastung darstellt, sind wir als Rechtsanwalt für Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten im Raum Kirchheim Teck für Sie da. Kontaktieren Sie uns, um sich von uns umfassend beraten zu lassen. Wir engagieren uns für unsere Mandanten und sind auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Mit einer gezielten Strategie können wir Ihre Interessen effektiv vertreten und setzen uns für eine gerechte Lösung ein.

Kunden­bewertungen

★★★★★

„In einem schwierigen Konflikt mit meinem Arbeitgeber war ich auf kompetente Unterstützung angewiesen. Herr Steinacher hat sich viel Zeit genommen, mir alle rechtlichen Schritte verständlich zu erklären, und wir konnten eine faire Lösung ohne Gerichtsverfahren erzielen. Ich fühlte mich von Anfang an bestens aufgehoben.“

– Katrin M., Kirchheim unter Teck

★★★★★

„Schnelle Terminvergabe, klare Kommunikation und ein äußerst professionelles Auftreten – so würde ich meine Erfahrung mit der Kanzlei zusammenfassen. Besonders beeindruckt war ich von der strategischen Herangehensweise und der ehrlichen Einschätzung meines Falls.“

– Jens R., Weilheim an der Teck

★★★★★

„Nach einer überraschenden Kündigung war ich verunsichert und wusste nicht, welche Rechte mir zustehen. Die Kanzlei hat mich nicht nur rechtlich hervorragend vertreten, sondern mir auch das nötige Vertrauen und Sicherheit gegeben, um für mein Recht einzustehen.“

– Sandra T., Dettingen

★★★★★

„Als kleiner Unternehmer bin ich froh, einen so verlässlichen rechtlichen Partner an meiner Seite zu wissen. Ob bei Vertragsgestaltung oder arbeitsrechtlichen Rückfragen – ich kann mich immer auf die Kanzlei verlassen. Absolute Empfehlung!“

– Markus W., Kirchheim Teck

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    Rufen Sie bei unserer Kanzlei im Raum Kirchheim Teck an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir sind Experten im Bereich des Arbeitsrechts – und unterstützen Sie gerne.

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