Überstundenvergütung für Führungskräfte: BAG stärkt Rechte leitender Angestellter
(Urteil vom 24. Januar 2024, 5 AZR 233/23)
Das BAG entschied, dass auch Führungskräfte Anspruch auf eine Vergütung für Überstunden haben, sofern dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. In dem verhandelten Fall leistete eine Führungskraft regelmäßig Überstunden, ohne dass dies vertraglich geregelt war. Das Gericht stellte klar, dass auch leitende Angestellte ein Recht auf Überstundenvergütung haben, wenn ihre Arbeitszeit über das vereinbarte Maß hinausgeht. Dieses Urteil zeigt, dass auch hochrangige Angestellte ihre vertraglichen Rechte kennen und gegebenenfalls geltend machen sollten.