Pflichtteil trotz Verzichtsvereinbarung: BGH klärt strenge Anforderungen
(Urteil vom 30. November 2023, IV ZR 123/22)
In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH die Anforderungen an den Verzicht auf den Pflichtteil verschärft. In dem verhandelten Fall hatte der Erblasser mit einem seiner Kinder eine Pflichtteilsverzichtsvereinbarung geschlossen, um den Nachlass frei verteilen zu können. Das Kind forderte nach dem Tod des Erblassers dennoch seinen Pflichtteil, da die Verzichtserklärung nicht korrekt formuliert war. Der BGH entschied, dass Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen klar und eindeutig sein müssen, um wirksam zu sein. Fehlt es an einer korrekten Formulierung oder der notwendigen Beratung, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen. Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Beratung bei der Gestaltung solcher Vereinbarungen.