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Ehegattenunterhalt bei kurzer Ehe: BGH bestätigt zeitliche Begrenzung

(Urteil vom 9. November 2023, XII ZR 321/22)

In einem wichtigen Urteil hat der BGH entschieden, dass der Unterhaltsanspruch bei kurzen Ehen zeitlich begrenzt werden kann. Im verhandelten Fall war die Ehe nach nur zwei Jahren geschieden worden, und der unterhaltsberechtigte Ehepartner forderte dennoch dauerhaften Unterhalt. Der BGH stellte jedoch klar, dass bei kurzen Ehen der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet werden darf, insbesondere wenn keine gemeinsamen Kinder existieren oder keine besonderen Gründe für eine dauerhafte Unterhaltsverpflichtung vorliegen. Dieses Urteil gibt Klarheit darüber, dass der Ehegattenunterhalt nicht automatisch dauerhaft geleistet werden muss, sondern an die Umstände der Ehe angepasst wird.

Kindeswohl bei Umgangsrecht: OLG Frankfurt setzt klare Grenzen

(Urteil vom 15. März 2023, 5 UF 432/22)

Das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen das Umgangsrecht eines Elternteils zum Wohl des Kindes eingeschränkt werden kann. In dem Fall wollte ein Vater, der aufgrund von psychischen Problemen auffällig geworden war, uneingeschränkten Umgang mit seinem Kind. Das OLG entschied, dass das Kindeswohl Vorrang hat und das Umgangsrecht nur dann vollständig gewährt werden kann, wenn keine Gefährdung des Kindes vorliegt. Das Gericht ordnete an, dass der Umgang nur in begleiteter Form und unter strengen Auflagen stattfinden dürfe. Diese Entscheidung zeigt, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht und Umgangsrechte eingeschränkt werden können, wenn Risiken bestehen.

Betreuungsunterhalt bei neuer Partnerschaft: BGH klärt Ansprüche geschiedener Ehegatten

(Urteil vom 29. August 2023, XII ZR 178/22)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein geschiedener Ehegatte auch dann Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat, wenn er in einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, solange er das gemeinsame Kind betreut. In dem verhandelten Fall ging es um die Frage, ob der Anspruch auf Betreuungsunterhalt entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Partner in einer neuen Beziehung lebt. Der BGH stellte klar, dass das bloße Vorhandensein einer neuen Partnerschaft den Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht automatisch beendet, sofern das betreute Kind weiterhin im Mittelpunkt steht. Dieses Urteil stärkt die finanzielle Absicherung von betreuenden Elternteilen nach einer Scheidung.

Gemeinsames Sorgerecht trotz fehlender Kommunikation: OLG Karlsruhe stärkt Elternrechte

(Urteil vom 5. Juni 2023, 2 UF 23/22)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass auch bei erheblichen Kommunikationsproblemen zwischen den Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleiben kann, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. In dem verhandelten Fall hatte ein Elternteil beantragt, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, weil die Kommunikation mit dem anderen Elternteil stark beeinträchtigt war. Das OLG entschied jedoch, dass Kommunikationsprobleme allein nicht ausreichen, um das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Elternrechte nur eingeschränkt werden dürfen, wenn es zwingende Gründe im Sinne des Kindeswohls gibt.

Unterhaltsberechnung bei Mehrbedarf: BGH klärt Berücksichtigung von Schulkosten

(Urteil vom 10. Februar 2023, XII ZR 26/22)

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Schulkosten als Mehrbedarf bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob private Schulgebühren, die ein Elternteil für sein Kind zahlt, auf den Kindesunterhalt angerechnet werden können. Der BGH entschied, dass solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zum Mehrbedarf gehören und somit zusätzlich zum regulären Unterhalt von beiden Elternteilen getragen werden müssen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Kindern, die besondere Bildungsbedarfe haben, und stellt sicher, dass die Kosten gerecht verteilt werden.