Modernisierungsmaßnahmen und Mietminderung: BGH schafft Klarheit
(Urteil vom 10. Oktober 2023, VIII ZR 143/22)
Der BGH entschied in einem aktuellen Fall, dass Mieter während umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen ein Recht auf Mietminderung haben, wenn die Arbeiten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter während einer energetischen Sanierung die Mietminderung verweigert, obwohl der Mieter durch die Baumaßnahmen in seiner Wohnung stark eingeschränkt war. Der BGH stellte klar, dass Mieter auch bei Modernisierungsarbeiten einen Anspruch auf Mietminderung haben, wenn die Arbeiten zu erheblichen Lärm- oder Staubbelästigungen führen. Dieses Urteil schafft Klarheit für Mieter und Vermieter, welche Rechte und Pflichten während solcher Maßnahmen bestehen.