Skip to main content

Modernisierungsmaßnahmen und Mietminderung: BGH schafft Klarheit

(Urteil vom 10. Oktober 2023, VIII ZR 143/22)

Der BGH entschied in einem aktuellen Fall, dass Mieter während umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen ein Recht auf Mietminderung haben, wenn die Arbeiten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter während einer energetischen Sanierung die Mietminderung verweigert, obwohl der Mieter durch die Baumaßnahmen in seiner Wohnung stark eingeschränkt war. Der BGH stellte klar, dass Mieter auch bei Modernisierungsarbeiten einen Anspruch auf Mietminderung haben, wenn die Arbeiten zu erheblichen Lärm- oder Staubbelästigungen führen. Dieses Urteil schafft Klarheit für Mieter und Vermieter, welche Rechte und Pflichten während solcher Maßnahmen bestehen.

Haustierhaltung in Mietwohnungen: OLG München stärkt das Recht auf Hundehaltung

(Urteil vom 5. Juli 2023, 20 U 314/23)

Das Oberlandesgericht München entschied, dass Vermieter die Haltung von Haustieren nicht pauschal verbieten können, sondern im Einzelfall abwägen müssen, ob die Tierhaltung das Mietverhältnis beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung untersagt, obwohl der Mieter nachweisen konnte, dass das Tier keine Probleme verursacht. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters und stellte klar, dass Haustierverbote nicht willkürlich verhängt werden dürfen. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Mietern, die Tiere halten möchten, und stellt sicher, dass Tierverbote nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

 

Eigenbedarfskündigung trotz Zweitwohnung: BGH setzt strenge Maßstäbe

(Urteil vom 27. September 2023, VIII ZR 124/22)

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass eine Eigenbedarfskündigung nur dann wirksam ist, wenn der Vermieter tatsächlich eine ernsthafte Absicht zur Eigennutzung der Wohnung hat. Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, obwohl er bereits eine Zweitwohnung in derselben Stadt besaß. Der BGH entschied, dass die Kündigung unwirksam sei, da der Vermieter nicht glaubhaft machen konnte, warum er die vermietete Wohnung zusätzlich zur Verfügung benötigte. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Vermieter ihre Eigenbedarfskündigung gut begründen müssen, um rechtlichen Bestand zu haben.

Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung: BGH klärt Ansprüche

(Urteil vom 16. August 2023, VIII ZR 84/22)

Der BGH hat in einem wichtigen Urteil entschieden, dass Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, nicht verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, es sei denn, sie haben eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter von einem Mieter, der beim Einzug keine Renovierungspflichten übernommen hatte, die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangt. Der BGH stellte jedoch fest, dass solche Verpflichtungen nur bei einer klaren vertraglichen Regelung bestehen. Dieses Urteil schafft mehr Klarheit für Mieter und Vermieter und schützt Mieter vor unrechtmäßigen Forderungen.

 

Mietminderung wegen Baulärm: BGH stärkt Rechte der Mieter

(Urteil vom 12. Juli 2023, VIII ZR 34/22)

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Mieter auch dann eine Mietminderung geltend machen können, wenn der Baulärm von einem Nachbargrundstück stammt und nicht direkt vom Vermieter verursacht wurde. Im verhandelten Fall fühlte sich ein Mieter durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück erheblich gestört und minderte die Miete. Der BGH stellte klar, dass Mieter auch bei Beeinträchtigungen von außen einen Anspruch auf Mietminderung haben, sofern die Störungen erheblich sind. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Mietern und stellt sicher, dass sie vor unzumutbaren Lärmbelästigungen geschützt sind, unabhängig davon, wer die Bauarbeiten veranlasst.