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Kein Schmerzensgeld bei Bagatellschäden: OLG Nürnberg präzisiert Schmerzgrenze

(Urteil vom 22. Oktober 2023, 13 U 89/23)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei leichten Bagatellschäden nach Verkehrsunfällen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. In dem verhandelten Fall forderte ein Unfallopfer Schmerzensgeld, obwohl lediglich minimale Verletzungen ohne langfristige Auswirkungen entstanden waren. Das OLG stellte klar, dass Schmerzensgeld nur bei nachweislich erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zugesprochen werden kann. Diese Entscheidung setzt eine klare Grenze für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und zeigt, dass Bagatellschäden nicht automatisch zu finanziellen Ansprüchen führen.

Kein Schmerzensgeld bei Bagatellschäden: OLG Nürnberg präzisiert Schmerzgrenze

(Urteil vom 22. Oktober 2023, 13 U 89/23)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei leichten Bagatellschäden nach Verkehrsunfällen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. In dem verhandelten Fall forderte ein Unfallopfer Schmerzensgeld, obwohl lediglich minimale Verletzungen ohne langfristige Auswirkungen entstanden waren. Das OLG stellte klar, dass Schmerzensgeld nur bei nachweislich erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zugesprochen werden kann. Diese Entscheidung setzt eine klare Grenze für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und zeigt, dass Bagatellschäden nicht automatisch zu finanziellen Ansprüchen führen.

Führerscheinentzug nach Drogenkonsum: BVerwG verschärft Anforderungen

(Urteil vom 15. September 2023, 3 C 104/22)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer wichtigen Entscheidung klargestellt, dass der Führerschein auch dann entzogen werden kann, wenn nur einmaliger Drogenkonsum nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob der Fahrer aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat. Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, bei dem Drogenkonsum nachgewiesen wurde, obwohl er nicht während einer Fahrt unter dem Einfluss stand. Das BVerwG stellte fest, dass bereits der einmalige Konsum von Drogen zur Annahme mangelnder Fahreignung führen kann, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Dieses Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an die Fahreignung und die hohen Sicherheitsstandards im Straßenverkehr.

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: BGH bestätigt Nutzung im Zivilprozess

(Urteil vom 28. Juli 2023, VI ZR 357/22)

Der BGH hat erneut bestätigt, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel in Zivilprozessen genutzt werden dürfen. Im verhandelten Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem eine Dashcam-Aufnahme die Schuldfrage klären konnte. Das Gericht entschied, dass die Nutzung solcher Aufnahmen zulässig ist, wenn sie zur Wahrheitsfindung beitragen und keine schwerwiegenden Datenschutzbedenken bestehen. Diese Entscheidung bringt mehr Klarheit für Autofahrer, die Dashcams verwenden, und gibt Sicherheit, dass solche Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel anerkannt werden können.

Handy am Steuer: OLG Hamm erweitert den Begriff der „Nutzung“

(Urteil vom 2. Juni 2023, 3 Ss OWi 345/23)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem neuen Urteil entschieden, dass bereits das Halten eines Handys während der Fahrt als Nutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Handy in der Hand gehalten, ohne es aktiv zu bedienen. Das OLG stellte jedoch klar, dass das bloße Halten während der Fahrt als Verstoß gegen das Handyverbot gilt, da es die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen kann. Dieses Urteil zeigt, dass Verkehrsteilnehmer sehr vorsichtig im Umgang mit mobilen Geräten sein müssen, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Fahrverbot trotz geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung: BGH betont Gefährdungspotenzial

(Urteil vom 14. Mai 2023, 4 StR 112/23)

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn die Situation besonders gefährlich war. Im verhandelten Fall war der Fahrer nur knapp über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs, dennoch kam es zu einer gefährlichen Situation an einer Kreuzung. Der BGH entschied, dass in solchen Fällen die konkrete Gefährdungslage entscheidend ist und ein Fahrverbot gerechtfertigt sein kann, auch wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung gering war. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit mit äußerster Vorsicht handeln müssen, um andere nicht zu gefährden.