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Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht im Raum Kirchheim Teck

Suchen Sie nach einem zuverlässigen und kompetenten Rechtsanwalt für Arzthaftungs- und Medizinrecht in Kirchheim/Teck und Umgebung? Dann sind Sie bei uns genau richtig, denn gerade das komplexe Arzthaftungsrecht erfordert fundierte Kenntnisse im Medizinrecht und ebenso verbriefte Kenntnisse in medizinischen Fragen. Als Teilgebiet des Medizinrechts regelt das Arzthaftungsrecht, wann ein Patient einen Schadenersatzanspruch gegenüber seinem behandelnden Arzt und/oder eine Klinik geltend machen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Arzt seine Sorgfaltspflichten fehlerhaft verletzt.
Wann liegt ein Behandlungs­fehler vor?

Bevor es zu einer entgeltlichen medizinischen Behandlung kommen kann, muss ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient abgeschlossen werden. Geregelt wird dieser Vertrag durch §630a BGB. Entsprechend dieser Regelung ist der Arzt dazu verpflichtet, dem Patienten eine den allgemein anerkannten fachlichen Standards entsprechende Behandlung zukommen zu lassen. Nicht nur Selbstzahler, sondern auch krankenversicherte Patienten schließen einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt ab, wobei Letztere die Behandlungskosten nicht selbst tragen müssen.

Falls der Patient bewusstlos oder nicht geschäftsfähig ist (beispielsweise nach einem Unfall) und kein Behandlungsvertrag abgeschlossen werden kann, greifen jedoch die Regelungen gemäß §§677 ff. BGB. Bei einem Behandlungsfehler des Arztes, einer Klinik oder eines medizinischen Mitarbeiters kommt das Arzthaftungsrecht zum Tragen. Allerdings ist der Patient dazu verpflichtet, den Behandlungsfehler selbst nachzuweisen. Deshalb lohnt es sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf diese schwierige Materie spezialisiert hat und im Raum Kirchheim/Teck gerne mit seiner Expertise zur Verfügung steht. Unsere professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie in guten Händen sind.

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Ob Kündigung, Arbeitsvertrag, Urlaubsregelung oder Betriebsrat: Unsere erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler und Kollegen stehen Ihnen in allen Fragen des Medizinrecht im Raum Kirchheim Teck kompetent zur Seite.

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Können Behandlungsfehler verjähren?

Wenn Sie als Patient Ihr Recht auf Schadensersatz/Schmerzensgeld geltend machen möchten, müssen Sie innerhalb einer festgelegten Frist handeln, denn nach dem Eintritt der Verjährung ist ein Anspruch nicht mehr realisierbar, obwohl der Anspruch als solcher weiterhin bestehen bleibt. Gemäß § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler nach drei Jahren. Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Patient von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt hat, und endet genau drei Jahre später am 31. Dezember. Für Patienten bedeutet dies, dass sie auch noch Jahre nach der Behandlung einen Anspruch geltend machen können. Wie es das Arzthaftungs- und Medizinrecht im Raum Kirchheim/Teck vorsieht, handelt es sich in der Regel um Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatz. Darüber hinaus besteht bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 199 Abs. 3 BGB). Dennoch sei gesagt, dass die Chancen auf Schadensersatz höher sind, je früher sich der Patient um die Geltendmachung seines Anspruchs kümmert.

Was versteht man unter der Beweislastumkehr?

Im Zivilrecht gilt, dass die Partei, die einen Schadensersatz fordert, den Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Anspruch nachweisen muss. Das Arzthaftungsverfahren beginnt mit der sorgfältigen Aufarbeitung der Behandlungsdokumentation. Es kann trotz der in aller Regel den Patienten treffenden Beweislast unter Umständen jedoch zu einer sogenannten Beweislastumkehr kommen, bei der der Arzt oder eine Fachklinik für die Widerlegung des Behandlungsfehlers verantwortlich ist. Die Beweislastumkehr gilt in den folgenden Fällen:

  • Fehler trotz voll beherrschbaren Risikos
  • Grober Behandlungsfehler
  • Unterlassene Dokumentation
  • Unterlassene Aufklärung des Patienten

Was gehört sonst noch zum Medizinrecht?

Das Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie und deckt als solche verschiedene Rechtsgebiete und Gesetze ab. Obwohl das Arzthaftungsrecht als Teil des Medizinrechts einen bedeutenden Schwerpunkt innerhalb dieses Fachgebiets darstellt, gibt es weitere medizinrechtliche Teilgebiete, die ebenfalls dem Medizinrecht zuzuordnen sind.

Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler & Kollegen: Ihr zuverlässiger Partner für Arzthaftungs- und Medizinrecht im Raum Kirchheim/Teck

Das Arzthaftungsrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Auch die Nachfrage nach den entsprechenden Rechtsdienstleistungen steigt fortwährend: In den Jahren 2014 – 2024 hat sich die Zahl der Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland auf rund 2.000 verdoppelt. Pro Jahr werden 14.000 bis 17.000 Behandlungsfehler bestätigt und 11.000 weitere Patientenbeschwerden eingereicht. Lassen Sie sich bei uns durch einen kompetenten Rechtsanwalt Arzthaftungs- und Medizinrecht für Kirchheim/Teck beraten und beim Durchsetzen Ihres Anspruchs unterstützen.

Kunden­bewertungen

★★★★★

„In einem schwierigen Konflikt mit meinem Arbeitgeber war ich auf kompetente Unterstützung angewiesen. Herr Steinacher hat sich viel Zeit genommen, mir alle rechtlichen Schritte verständlich zu erklären, und wir konnten eine faire Lösung ohne Gerichtsverfahren erzielen. Ich fühlte mich von Anfang an bestens aufgehoben.“

– Katrin M., Kirchheim unter Teck

★★★★★

„Schnelle Terminvergabe, klare Kommunikation und ein äußerst professionelles Auftreten – so würde ich meine Erfahrung mit der Kanzlei zusammenfassen. Besonders beeindruckt war ich von der strategischen Herangehensweise und der ehrlichen Einschätzung meines Falls.“

– Jens R., Weilheim an der Teck

★★★★★

„Nach einer überraschenden Kündigung war ich verunsichert und wusste nicht, welche Rechte mir zustehen. Die Kanzlei hat mich nicht nur rechtlich hervorragend vertreten, sondern mir auch das nötige Vertrauen und Sicherheit gegeben, um für mein Recht einzustehen.“

– Sandra T., Dettingen

★★★★★

„Als kleiner Unternehmer bin ich froh, einen so verlässlichen rechtlichen Partner an meiner Seite zu wissen. Ob bei Vertragsgestaltung oder arbeitsrechtlichen Rückfragen – ich kann mich immer auf die Kanzlei verlassen. Absolute Empfehlung!“

– Markus W., Kirchheim Teck

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    Rufen Sie bei unserer Kanzlei im Raum Kirchheim Teck an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir sind Experten im Bereich des Arbeitsrechts – und unterstützen Sie gerne.

    • zentrale@kanzlei-meister.de

    • 07022 97 930

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